Gastaufnahme- und Vertragsbedingungen

Gastaufnahme- und Vertragsbedingungen Ferienhaus Nemo in Rerik

Die nachfolgenden Bedingungen werden Inhalt des im Buchungsfall zwischen dem Gast und dem Vermieter, nachfolgend
"Gastgeber" genannt, zu Stande kommenden Gastaufnahme-/Beherbergungsvertrags. Sie regeln ergänzend zu den
gesetzlichen Vorschriften das Vertragsverhältnis zwischen dem Gast und dem Gastgeber.

1. Vertragsschluss
Mit der Buchung bietet der Gast dem Gastgeber den Abschluss des Gastaufnahmevertrages verbindlich an.
Grundlage dieses Angebots sind die Beschreibung der Unterkunft und die Informationen auf der Internetseite
http://www.ostseeallee-appartement.de
Der Vertrag kommt mit dem Zugang der online übermittelten Annahmeerklärung ("Buchungsbestätigung") zustande.

2. Preise und Leistungen
Die im Internet angegebenen Preise sind Endpreise und schließen die gesetzliche Mehrwertsteuer und alle Nebenkosten ein,
soweit bezüglich der Nebenkosten nichts anders angegeben ist. Gesondert ausgewiesen wird die Kurtaxe sowie Entgelte für
Zusatzleistungen.

3. Zahlung
Die Fälligkeit von Anzahlung und Restzahlung richtet sich nach den mit der Buchungsbestätigung bzw. Zahlungsinformation
übersandten Regelungen.
Erfolgt durch den Gast eine vereinbarte Anzahlung trotz Mahnung mit Fristsetzung nicht oder nicht vollständig, so ist der Gastgeber, soweit er selbst zur Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Gastes besteht, berechtigt vom Vertrag mit dem Gast zurückzutreten und diesen mit Rücktrittskosten gemäß Ziff. 4 dieser Bedingungen zu belasten.

4. Rücktritt und Nichtanreise
Im Falle des Rücktritts bleibt der Anspruch des Gastgebers auf Bezahlung bestehen.
Der Gastgeber hat sich im Rahmen seines gewöhnlichen Geschäftsbetriebs, ohne Verpflichtung zu besonderen
Anstrengungen und unter Berücksichtigung des besonderen Charakters der gebuchten Unterkunft (z. B.
Nichtraucherzimmer, Familienzimmer) um eine anderweitige Verwendung der Unterkunft zu bemühen. Der Gastgeber hat
sich eine anderweitige Belegung und, soweit diese nicht möglich ist, ersparte Aufwendungen anrechnen zu lassen.
Unter Berücksichtigung der obigen Grundsätze hat der Gast an den Gastgeber die folgenden Beträge zu bezahlen, jeweils
bezogen auf den gesamten Preis der Unterkunftsleistungen (einschließlich aller Nebenkosten), jedoch ohne Berücksichtigung
etwaiger öffentlicher Abgaben wie Kurtaxe:

Mehr als 60 Tage vor Reiseantritt 20%
60 bis 20 Tage vor Reiseantritt 50%
Weniger als 20 Tage vor Reiseantritt 80%

Die Rücktrittserklärung ist schriftlich oder per email an den Gastgeber zu richten.
Der Gastgeber erhebt eine Stornierungsgebühr iHv. € 20,00. Bereits an den Gastgeber geleistete Anzahlungen auf den Gesamtpreis werden mit der Stornierungsgebühr verrechnet. Ein eventueller Restbetrag wird durch den Gastgeber an den Gast zurückgezahlt.
Dem Gast bleibt es ausdrücklich vorbehalten, dem Gastgeber nachzuweisen, dass dessen ersparten Aufwendungen
wesentlich höher sind, als die vorstehend berücksichtigten Abzüge, bzw. dass eine anderweitige Verwendung der Unterkunftsleistungen oder sonstigen Leistungen stattgefunden hat. Im Falle eines solchen Nachweises ist der Gast nur verpflichtet, den entsprechend geringeren Betrag zu bezahlen.
Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung wird dringend empfohlen.

5. An- und Abreise
Die Anreise des Gastes hat zu dem mit der Buchungsbestätigung und Zahlungsinformation mitgeteilten Zeitpunkt, ohne
besondere Vereinbarung spätestens bis 16:00 Uhr zu erfolgen.

Für spätere Anreisen gilt:
Der Gast ist verpflichtet, dem Gastgeber spätestens bis zum vereinbarten Anreisezeitpunkt Mitteilung zu machen, falls er
verspätet anreist oder die gebuchte Unterkunft bei mehrtägigen Aufenthalten erst an einem Folgetag beziehen will.
Erfolgt eine fristgerechte Mitteilung nicht, ist der Gastgeber berechtigt, die Unterkunft anderweitig zu belegen. Für die Zeit
der Nichtbelegung gelten die Bestimmungen in Ziff. 5 entsprechend.
Teilt der Gast eine spätere Ankunft mit, hat er die vereinbarte Vergütung, abzüglich ersparter Aufwendungen des
Gastgebers nach Ziff. 4 auch für die nicht in Anspruch genommene Belegungszeit zu bezahlen, es sei denn, der Gastgeber
hat vertraglich oder gesetzlich für die Gründe der späteren Belegung einzustehen.
Die Abreise des Gastes hat zum vereinbarten Zeitpunkt, ohne besondere Vereinbarung spätestens bis 10:00 Uhr des
Abreisetages zu erfolgen. Bei nicht fristgemäßer Räumung der Unterkunft kann der Gastgeber eine entsprechende
Mehrvergütung verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt dem Gastgeber vorbehalten.

6. Pflichten des Gastes:

Mitnahme von Tieren. Kündigung durch den Gastgeber
Der Gast ist verpflichtet, die Unterkunft nicht mit einer höheren als der vertraglich vereinbarten Personenanzahl zu nutzen.
Der Gast ist verpflichtet, die Unterkunft und deren Einrichtungen beim Bezug zu überprüfen und feststellbare Mängel oder
Schäden dem Gastgeber unverzüglich mitzuteilen.
Der Gast ist verpflichtet, eine Hausordnung, die ihm bekannt gegeben wurde oder für die aufgrund entsprechender Hinweise
eine zumutbare Möglichkeit der Kenntnisnahme bestand, zu beachten.
Der Gast ist verpflichtet, auftretende Mängel und Störungen unverzüglich dem Gastgeber anzuzeigen und Abhilfe zu
verlangen. Unterbleibt die Mängelanzeige schuldhaft, können Ansprüche des Gastes ganz oder teilweise entfallen.
Der Gast kann den Vertrag nur bei erheblichen Mängeln oder Störungen kündigen. Er hat zuvor dem Gastgeber im Rahmen
der Mängelanzeige eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen, es sei denn, dass die Abhilfe unmöglich ist, vom Gastgeber
verweigert wird oder die sofortige Kündigung durch ein besonderes, dem Gastgeber erkennbares Interesse des Gastes
sachlich gerechtfertigt ist oder aus solchen Gründen dem Gast die Fortsetzung des Aufenthalts objektiv unzumutbar ist.
Für die Mitnahme von Haustieren gilt:
Eine Mitnahme und Unterbringung von Haustieren in der Unterkunft ist nur im Falle einer ausdrücklichen Vereinbarung
zulässig, wenn der Gastgeber in der Ausschreibung diese Möglichkeit vorsieht. Der Gast ist im Rahmen solcher
Vereinbarungen zu wahrheitsgemäßen Angaben über Art und Größe verpflichtet. Verstöße hiergegen können den Gastgeber
zu außerordentlichen Kündigung des Gastaufnahmevertrag berechtigen. Eine unangekündigte Mitführung von Haustieren
oder unkorrekte Angaben zu Art und Größe berechtigen den Gastgeber zur Verweigerung des Bezugs der Unterkunft, zur
Kündigung des Gastaufnahmevertrags und zur Berechnung von Rücktrittskosten nach Ziff. 4 dieser Bedingungen.

7. Haftung
Die vertragliche Haftung des Gastgebers für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Aufenthaltspreis
beschränkt, soweit ein Schaden des Gastes vom Gastgeber weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder
soweit der Gastgeber für einen dem Gast entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen
verantwortlich ist.
Eine etwaige Gastwirtshaftung des Gastgebers für eingebrachte Sachen gemäß §§ 701 ff. BGB bleibt durch diese Regelung
unberührt.
Der Gastgeber haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die während des Aufenthalts für den
Gast erkennbar als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen
usw.). Entsprechendes gilt für Fremdleistungen, die bereits zusammen mit der Buchung der Unterkunft vermittelt werden,
soweit diese in der Ausschreibung, bzw. der Buchungsbestätigung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind.

8. Rechtswahl und Gerichtsstand
Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Gast und dem Gastgeber, findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
Entsprechendes gilt für das sonstige Rechtsverhältnis.
Soweit bei zulässigen Klagen des Gastes gegen den Gastgeber im Ausland für deren Haftung dem Grunde nach nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des Gastes Kunden ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
Der Gast kann den Gastgeber, nur an deren Sitz verklagen.
Für Klagen des Gastgebers gegen den Gast ist der Wohnsitz des Gastes maßgebend. Für Klagen gegen Gäste,
die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die Ihren Wohn-/Geschäftssitz
oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohn-/Geschäftssitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im
Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des Gastgebers vereinbart.
Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, wenn und insoweit auf den Vertrag anwendbare, nicht abdingbare
Bestimmungen der Europäischen Union oder andere internationale Bestimmungen anwendbar sind.

Stand 02.01.2013